Die 10 besten Website Builder für Anwälte (2026)

Website Builder für Anwälte

Seit Dezember 2025 gilt für Kanzlei-Websites eine neue Regel – und sie ist erfreulicher, als viele denken. Was nicht ausdrücklich verboten ist, dürfen Sie sagen.

Mandanten prüfen eine Kanzlei heute online, bevor sie anrufen. Eine Website ist mit einem Baukasten an einem Abend gebaut, doch bei anwaltlichen Inhalten überlagern sich mehrere Regelwerke: die Bundesrechtsanwaltsordnung, die Berufsordnung, die Fachanwaltsordnung und daneben Datenschutz- und Impressumsrecht. Genau dieser Rahmen hat sich am 1. Dezember 2025 verändert. Wir erklären zuerst, was seither gilt, und vergleichen danach zehn Anbieter daraufhin, wie gut sie zu einer Kanzlei passen.

Die BORA-Novelle: Aus einer Erlaubnis wurde ein Verbot – zu Ihren Gunsten

Die Satzungsversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer hat am 26. Mai 2025 eine Neufassung der §§ 6, 8 und 10 BORA beschlossen. Das Bundesministerium der Justiz prüfte die Beschlüsse und beanstandete sie nicht; veröffentlicht wurden sie am 8. September 2025, in Kraft getreten sind sie am 1. Dezember 2025 (Bundesrechtsanwaltskammer zur Neufassung). Geändert wurde dabei die Berufsordnung, nicht das Gesetz: § 43b BRAO ist unverändert geblieben.

Der Unterschied liegt in der Blickrichtung. Die alte Fassung lautete: Anwältinnen und Anwälte „dürfen über ihre Dienstleistung und ihre Person informieren, soweit die Angaben sachlich unterrichten und berufsbezogen sind“ – eine Erlaubnisnorm. Die neue Fassung dreht das um: „Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte dürfen nicht unsachlich oder unlauter und insbesondere nicht irreführend werben. In diesen Grenzen ist auch die Werbung um ein einzelnes Mandat zulässig.“ Sie müssen also nicht mehr für jede Aussage eine Erlaubnis suchen, sondern nur die roten Linien kennen (§ 6 BORA in der Fassung vom 1. Dezember 2025).

Zulässig auf der Kanzlei-WebsiteUntersagt
Rechtsgebiete und TätigkeitsschwerpunkteErfolgsgarantien wie „Wir gewinnen Ihren Fall“
Fachanwaltstitel und QualifikationenSuperlative ohne Beleg, etwa „Die Nr. 1 für Arbeitsrecht“
Spezialisierungen mit Nachweis nach § 7 Abs. 1 BORAVergleiche mit namentlich genannten Kanzleien
Referenzen mit ausdrücklicher Einwilligung nach § 6 Abs. 2 BORAIrreführende Angaben, etwa nicht belegbare Erfolgsquoten
Angaben zu Honorar und AbrechnungsmodellenAnsprache von Personen in einem konkreten Rechtsfall
Fachbeiträge, Podcasts, Social-Media-AuftritteMandantennennung ohne deren Zustimmung

Die Bundesrechtsanwaltskammer begründet die Reform damit, dass der Bundesgerichtshof das Verbot der Einzelfallwerbung inzwischen stark relativiert habe und die wesentlichen Beschränkungen ohnehin aus dem Wettbewerbsrecht kämen. Eine vollständige Streichung des § 6 BORA stand zur Debatte; stattdessen wollte der zuständige Ausschuss eine Art zusammenfassende Segelanweisung geben. Das Berufsrecht kennt im Übrigen keine Kanalverbote. Für einen Fachbeitrag, einen Beitrag auf einem sozialen Netzwerk und eine Suchmaschinenanzeige gilt derselbe Maßstab: sachlich unterrichten, berufsbezogen bleiben, nicht irreführen. Auch ein Kanzleilogo ist unbedenklich – weder § 43b BRAO noch § 6 BORA enthalten dazu ein Verbot. Ausgezeichnete Platzierungen in bekannten Anwaltslisten dürfen Sie nennen, weil dahinter ein nachvollziehbarer Beleg steht; ein selbst vergebener Superlativ dagegen nicht.

Der Punkt, an dem sich die Geister scheiden § 43b BRAO nennt Werbung unzulässig, die „auf die Erteilung eines Auftrags im Einzelfall gerichtet ist“. Der neue § 6 Abs. 1 Satz 2 BORA hält seit dem 1. Dezember 2025 dagegen fest, dass Werbung um ein einzelnes Mandat „in diesen Grenzen“ zulässig ist. Wie sich Gesetz und Berufsordnung an dieser Stelle zueinander verhalten, ist noch nicht abschließend geklärt. Praktisch heißt das: Sachliche Information über Ihr Angebot ist unproblematisch, die gezielte Ansprache von Menschen, die gerade in einem konkreten Verfahren stecken, bleibt heikel. Im Zweifel entscheidet Ihre Rechtsanwaltskammer – und die fragen Sie besser vorher als hinterher.
Neu und leicht zu übersehen: § 8 Abs. 3 BORA Mit derselben Novelle wurde § 8 BORA um einen Absatz ergänzt: Im Außenauftritt muss bei beruflicher Zusammenarbeit mit Angehörigen anderer Berufe die jeweilige Berufsbezeichnung angegeben werden. Wenn in Ihrer Kanzlei also auch ein Steuerberater, eine Wirtschaftsprüferin oder ein Notar tätig ist, muss das auf der Website erkennbar sein – nicht nur der Name, sondern die Berufsbezeichnung. Prüfen Sie daraufhin Ihre Team- und Kontaktseiten. Ebenfalls neu gefasst wurde § 10 BORA zu den Briefbögen, was mittelbar auch für Ihre digitalen Vorlagen relevant ist.

Was ins Impressum einer Kanzlei gehört

Für Kanzleien reicht das übliche Impressum nach § 5 DDG nicht aus. Die Pflichtangaben sind umfangreicher als bei einem gewöhnlichen Unternehmen, und sie werden regelmäßig abgemahnt.

  • Die gesetzliche Berufsbezeichnung und der Staat, in dem sie verliehen wurde. Also „Rechtsanwalt, verliehen in der Bundesrepublik Deutschland“ – die Angabe der Bezeichnung allein genügt nicht.
  • Die zuständige Rechtsanwaltskammer mit Anschrift und Website. Bei mehreren Standorten die jeweils zuständige Kammer.
  • Die berufsrechtlichen Regelungen – BRAO, BORA, FAO, RVG und die CCBE-Berufsregeln – mit Hinweis, wo sie einsehbar sind. Ein Link auf die Fassungen bei der Bundesrechtsanwaltskammer erfüllt das.
  • Die Berufshaftpflichtversicherung mit Namen, Anschrift und räumlichem Geltungsbereich. Dieser Punkt fehlt in der Praxis am häufigsten.
  • Fachanwaltsbezeichnungen exakt in der verliehenen Form. „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ ist zulässig, wenn der Titel verliehen wurde. Eine freie Variante wie „Spezialist für Arbeitsrecht“ braucht dagegen einen belastbaren Nachweis, sonst ist sie irreführend.

Mandantendaten: Wo eine Kanzlei-Website heikel wird

Anwaltliche Verschwiegenheit und ein Kontaktformular vertragen sich schlechter, als es zunächst aussieht. Wer sein Anliegen in ein Freitextfeld schreibt, übermittelt womöglich Details eines laufenden Verfahrens – über einen Dienstleister, dessen Server Sie nicht kennen.

  • Halten Sie das Kontaktformular knapp. Name, Rückrufwunsch und grobes Rechtsgebiet genügen für die Erstansprache. Weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass Sachverhaltsdetails nicht über das Formular übermittelt werden sollen.
  • Prüfen Sie den Serverstandort. Bei einem Anbieter mit Rechenzentren in Deutschland ist die Argumentation gegenüber Mandanten und im Zweifel gegenüber der Kammer erheblich kürzer.
  • Schließen Sie einen Auftragsverarbeitungsvertrag ab. Nach Artikel 28 DSGVO Pflicht, sobald Ihr Anbieter personenbezogene Daten in Ihrem Auftrag verarbeitet. Kein Baukasten bewirbt ihn – fragen Sie vor dem Abschluss danach.
  • Sehen Sie sich eingebundene Dienste an. Kartendienste, Schriftarten und Auswertungswerkzeuge übertragen Daten oft schon beim Seitenaufruf. Ein Einwilligungsbanner braucht auf der ersten Ebene eine gleichwertige Möglichkeit zum Ablehnen.
  • Verweisen Sie auf sichere Wege. Für alles Inhaltliche sind Telefon, Post oder das besondere elektronische Anwaltspostfach die richtigen Kanäle – nicht das Webformular.

Die besten Website-Baukästen für Kanzleien

Sortiert nach Eignung für eine Kanzlei – Serverstandort, seriöse Vorlagen und deutschsprachiger Support wiegen hier schwerer als Verkaufsfunktionen. Die Sterne stehen für die Gesamtqualität des Anbieters und sind in allen unseren Artikeln gleich vergeben; sie folgen deshalb nicht der Reihenfolge in diesem Vergleich.

1. IONOS: Rechenzentren in Deutschland, Telefon rund um die Uhr
Die naheliegende Wahl, wenn Mandantendaten im Inland bleiben sollen. Deutschsprachiger Support jederzeit erreichbar.
2. STRATO: DSGVO-konform mit deutschen Servern
Wirbt ausdrücklich damit, dass Daten nicht auf beliebigen Servern im Ausland liegen. Preise inklusive Mehrwertsteuer.
3. Squarespace: Die seriösesten Vorlagen im Vergleich
Zurückhaltende Typografie und ruhige Layouts – für eine Kanzlei die passendste Bildsprache. Server außerhalb der EU.
4. Wix: Größte Gestaltungsfreiheit, mit Terminbuchung
Über 900 Vorlagen und freie Positionierung, Erstberatungstermine direkt buchbar. Light ab 9 Euro pro Monat.
5. Jimdo: Am schnellsten fertig, Anbieter aus Hamburg
Geführter Aufbau, deutschsprachiger Support. Für Einzelkanzleien ohne Zeit für Webdesign die pragmatische Lösung.
6. Hostinger: Günstigster Einstieg mit EU-Serverwahl
Serverstandort innerhalb der EU wählbar. 2,99 Euro pro Monat netto bei 48 Monaten, regulär 11,99 Euro.
7. Webador: Wenige Optionen, schnell zum Ergebnis
Für eine Kanzleiseite mit Rechtsgebieten, Team und Kontakt genau zugeschnitten. Folgepreise ab 5,50 Euro pro Monat.
8. World4You: Für Kanzleien in Österreich
Rechenzentrum und Support im Land, Preise inklusive 20 Prozent Umsatzsteuer. Für deutsche Kanzleien kein Vorteil.
9. SITE123: Nur als Übergangslösung
In etwa einer Stunde online, dafür kaum Gestaltungsfreiheit. Die gesamte Laufzeit wird vorab berechnet.

Die Anbieter im Detail

1. IONOS – Wenn Mandantendaten das Land nicht verlassen sollen

Die Oberfläche von IONOS

4,5/5

IONOS LogoIONOS: Für die Kanzlei im Detail
Serverstandort
Deutschland
Support
Telefon rund um die Uhr, deutschsprachig
Preisangabe
Netto und brutto
Domain
Im ersten Jahr enthalten
Passt zu
Kanzleien mit Datenschutzanspruch

Bei einer Kanzlei-Website ist der Serverstandort kein Randthema. Über das Kontaktformular können Angaben zu laufenden Verfahren eingehen, und die anwaltliche Verschwiegenheit endet nicht an der Serverfarm. IONOS betreibt seine Rechenzentren in Deutschland und wirbt mit Datenschutz nach EU-Vorgaben – das ist die kürzeste Antwort auf die Frage, wo die Daten liegen.

Dazu kommt die telefonische Erreichbarkeit rund um die Uhr auf Deutsch. Wenn Ihre Seite mit den Kontaktdaten ausfällt, während ein Mandant Sie erreichen will, hilft kein Ticketsystem. Preislich arbeitet IONOS mit einem Aktionspreis im ersten Jahr und einem höheren regulären Tarif danach – prüfen Sie beide Werte im Bestellvorgang, denn die Staffelung unterscheidet sich je nach Tarif. Für Gestaltungsfreiheit sind Wix oder Squarespace die stärkeren Angebote.

Stärken
  • Rechenzentren in Deutschland
  • Telefonische Erreichbarkeit rund um die Uhr auf Deutsch
  • Domain im ersten Jahr enthalten
  • Günstiger Aktionspreis im ersten Jahr
Schwächen
  • Weniger Gestaltungsfreiheit als bei Wix
  • Preissprung nach dem ersten Jahr
  • Vorlagen wirken weniger hochwertig
IONOS: Server in Deutschland, Telefon rund um die Uhr
Der kürzeste Weg zu einer Datenschutzargumentation, die trägt. Deutschsprachiger Support jederzeit erreichbar.

2. STRATO – Deutsche Server und Preise, die schon die Steuer enthalten

Die Oberfläche von STRATO

4,1/5

STRATO LogoSTRATO: Für die Kanzlei im Detail
Serverstandort
Deutschland
Preisangabe
Inklusive Mehrwertsteuer
Support
Deutschsprachig
Werbeaussage
DSGVO-konformes Hosting
Passt zu
Einzelkanzleien und kleinen Sozietäten

STRATO wirbt ausdrücklich damit, dass die Daten nicht auf beliebigen Servern im Ausland liegen, und nennt sein Angebot DSGVO-konform. Für eine Kanzlei, die gegenüber Mandanten Auskunft geben können muss, ist das die kürzere Erklärung als ein Anbieter mit Sitz außerhalb Europas. Support und Rechenzentren sind in Deutschland.

Die Preise weist STRATO inklusive Mehrwertsteuer aus. Anders als eine Arztpraxis sind Sie als Kanzlei in der Regel vorsteuerabzugsberechtigt, weshalb für Sie der Nettopreis zählt – rechnen Sie also zurück, wenn Sie mit Anbietern vergleichen, die netto auszeichnen. Der Editor ist funktional, aber weniger modern als bei den internationalen Anbietern.

Stärken
  • Rechenzentren und Support in Deutschland
  • Wirbt ausdrücklich mit DSGVO-Konformität
  • Bruttopreise transparent ausgewiesen
  • Günstige Aktionspreise
Schwächen
  • Editor weniger modern als bei Wix oder Squarespace
  • Vorlagenauswahl begrenzt
  • Für vorsteuerabzugsberechtigte Kanzleien muss zurückgerechnet werden
STRATO: Daten in Deutschland
Wirbt ausdrücklich mit DSGVO-konformem Hosting, Rechenzentren und Support im Inland.

3. Squarespace – Die Bildsprache, die zu einer Kanzlei passt

Die Oberfläche von Squarespace

3,9/5

Squarespace LogoSquarespace: Für die Kanzlei im Detail
Vorlagen
Auf Agenturniveau, zurückhaltend
Editor
Abschnittsbasiert
Terminbuchung
Über Acuity, separat zu buchen
Serverstandort
Außerhalb der EU
Testphase
14 Tage ohne Kreditkarte

Eine Kanzlei-Website soll Vertrauen erzeugen, nicht Aufmerksamkeit erzwingen – und genau darin liegt die Stärke von Squarespace. Die Vorlagen arbeiten mit ruhiger Typografie, viel Weißraum und zurückhaltenden Farben. Das ist die Bildsprache, die zum Sachlichkeitsgebot passt, ohne bieder zu wirken. Der abschnittsbasierte Editor verhindert dabei, dass eine gute Vorlage beim Bearbeiten auseinanderfällt.

Eine Terminbuchung für Erstberatungen ist enthalten. Zwei Punkte sprechen für eine deutsche Kanzlei dagegen: Die Server stehen außerhalb der EU, was die Datenschutzprüfung bei einem Kontaktformular aufwendiger macht, und die Preise werden netto ausgewiesen. Testen können Sie 14 Tage ohne Kreditkarte – für eine Kanzlei genug Zeit, um zu sehen, ob die Vorlage den gewünschten Eindruck erzeugt.

Stärken
  • Zurückhaltende, hochwertige Vorlagen
  • Editor schützt vor Gestaltungsfehlern
  • Terminlösung Acuity einbettbar, separat zu buchen
  • 14 Tage testen ohne Zahlungsdaten
Schwächen
  • Server außerhalb der EU
  • Preise netto ausgewiesen
  • Kein deutschsprachiger Telefon-Support
  • Kein dauerhaft kostenloser Tarif
Squarespace: Ruhige Vorlagen, die Vertrauen erzeugen
Zurückhaltende Typografie und Terminbuchung über das Zusatzprodukt Acuity. 14 Tage testen ohne Kreditkarte.

4. Wix – Größte Freiheit, wenn Sie genau wissen, wie es aussehen soll

Die Oberfläche von Wix

4,7/5

Wix LogoWix: Für die Kanzlei im Detail
Vorlagen
Über 900
Editor
Frei positionierbar
Terminbuchung
Wix Bookings integriert
Serverstandort
Außerhalb Deutschlands
Preise
Light 9 €/Monat, Core 17 €

Wix bietet die größte Gestaltungsfreiheit in diesem Vergleich: über 900 Vorlagen und ein Editor, in dem sich jedes Element frei platzieren lässt. Für eine Kanzlei mit eigenem Erscheinungsbild – Wort-Bild-Marke, festgelegte Schrift, definierte Farben – ist das der einzige Anbieter hier, bei dem sich das ohne Kompromisse umsetzen lässt.

Praktisch relevant ist außerdem Wix Bookings: Mandanten buchen einen Termin zur Erstberatung selbst, ohne dass jemand ans Telefon muss. Der Light-Tarif kostet 9 Euro monatlich bei jährlicher Zahlung, Core 17 Euro. Zwei Einschränkungen: Die Vorlage lässt sich nach der Veröffentlichung nicht mehr tauschen, und die Server stehen nicht in Deutschland – prüfen Sie deshalb den Auftragsverarbeitungsvertrag, bevor Sie ein Kontaktformular einrichten.

Stärken
  • Größte Vorlagenauswahl im Vergleich
  • Frei positionierbarer Editor
  • Terminbuchung für Erstberatungen ohne Drittanbieter
  • Domain im ersten Jahr enthalten
Schwächen
  • Serverstandort nicht in Deutschland
  • Vorlage nach Veröffentlichung nicht wechselbar
  • Kein deutschsprachiger Telefon-Support
  • Viele Optionen kosten Zeit
Wix: Eigenes Erscheinungsbild ohne Kompromisse
Über 900 Vorlagen, freie Positionierung, Terminbuchung über Acuity, separates Abo. Light ab 9 Euro pro Monat.

5. Jimdo – Für Einzelkanzleien, die den Abend nicht opfern wollen

Die Oberfläche von Jimdo

4,3/5

Jimdo LogoJimdo: Für die Kanzlei im Detail
Aufbau
Geführt, in unter einer Stunde
Anbieter
Hamburg, deutschsprachiger Support
Umfang
Bewusst reduziert
Gratis-Tarif
Play, dauerhaft kostenlos mit Subdomain
Passt zu
Einzelkanzleien ohne Marketingressourcen

Jimdo führt Sie mit Fragen durch den Aufbau und erzeugt daraus eine fertige Seite. Für eine Einzelkanzlei ist das der realistischste Weg: Rechtsgebiete, Person, Kontakt, Impressum – mehr braucht die Seite oft nicht, und mehr Optionen bedeuten hier auch mehr Gelegenheit, gegen das Sachlichkeitsgebot zu verstoßen.

Der Anbieter sitzt in Hamburg und bietet deutschsprachigen Support, was Rückfragen zu Datenschutz und Impressum erleichtert. Der Play-Tarif bleibt dauerhaft gratis, läuft aber unter einer Jimdo-Subdomain – für eine Kanzlei nicht geeignet, zum Ausprobieren schon. Wer gestalterische Ansprüche hat, ist bei Squarespace besser aufgehoben.

Stärken
  • In unter einer Stunde online
  • Deutschsprachiger Support, Anbieter aus Hamburg
  • Geführter Aufbau ohne Vorkenntnisse
  • Kostenloser Tarif zum Ausprobieren
Schwächen
  • Wenig Gestaltungsspielraum
  • Keine eingebaute Terminbuchung
  • Gratis-Tarif nur mit Subdomain
Jimdo: In einer Stunde online
Geführter Aufbau, deutschsprachiger Support, Anbieter aus Hamburg.

6. Hostinger – Günstig, mit wählbarem Standort in der EU

Die Oberfläche von Hostinger

4,2/5

Hostinger LogoHostinger: Für die Kanzlei im Detail
Serverstandort
Innerhalb der EU wählbar
Preisangabe
Netto
Support
Chat rund um die Uhr, kein Telefon
Aktionspreis
2,99 €/Monat bei 48 Monaten
Regulärpreis
11,99 €/Monat

Der entscheidende Punkt bei Hostinger ist für eine Kanzlei die Wahl des Serverstandorts innerhalb der EU. Damit trägt die Datenschutzargumentation, auch wenn die Server nicht zwingend in Deutschland stehen. Beim Aufbau helfen KI-Werkzeuge, sodass die Grundstruktur schnell steht.

Bei den Preisen sollten Sie genau hinsehen. Der beworbene Einstieg von 2,99 Euro netto gilt beim 48-Monats-Plan – die Seite nennt dafür 143,52 Euro –, regulär kostet der Tarif 11,99 Euro. Für die mittlere Stufe ruft der Anbieter 3,99 Euro in der Aktion auf, regulär sind es 18,99 Euro. Telefon-Support gibt es nicht: Wer im Störfall sprechen statt schreiben will, ist bei IONOS besser aufgehoben.

Stärken
  • Serverstandort innerhalb der EU wählbar
  • Niedrigster Monatspreis im Vergleich
  • KI-Werkzeuge beschleunigen den Aufbau
  • Domain im ersten Jahr enthalten
Schwächen
  • Kein Telefon-Support
  • Aktionspreis nur bei 48 Monaten Vorauszahlung
  • Regulärpreis viermal so hoch wie beworben
  • Preise netto ausgewiesen
Hostinger: EU-Standort zum kleinsten Preis
Serverstandort in der EU wählbar. 2,99 Euro pro Monat netto bei 48 Monaten, regulär 11,99 Euro.

7. Webador – Genau der Umfang, den eine Kanzleiseite braucht

Die Oberfläche von Webador

3,7/5

Webador LogoWebador: Für die Kanzlei im Detail
Editor
Schlank, wenige Einstellungen
Sprache
Deutschsprachige Oberfläche
Gratis-Tarif
Vorhanden, mit Subdomain
Folgepreise
Ab 5,50 €/Monat, gestaffelt bis 24 €
Passt zu
Kanzleien ohne Webdesign-Erfahrung

Eine Kanzleiseite braucht fünf Dinge: Rechtsgebiete, Person oder Team, Kontakt, Anfahrt und ein vollständiges Impressum. Webador ist auf genau diesen Umfang zugeschnitten. Der Editor bietet wenige Einstellungen und funktioniert ohne Einarbeitung – wer keine Zeit hat, sich in Gestaltungsraster einzulesen, kommt hier am zügigsten zu einem sauberen Ergebnis.

Bei den Preisen arbeitet der Anbieter mit Einstiegsrabatten und nennt für die Zeit danach gestaffelte Beträge zwischen 5,50 und 24 Euro monatlich, je nach Tarif und Zahlweise. Prüfen Sie, welcher Folgepreis für Ihre Stufe gilt. Für eine größere Sozietät mit mehreren Anwaltsprofilen und eigenem Erscheinungsbild ist das Angebot zu schlicht.

Stärken
  • Sehr einfache Bedienung ohne Einarbeitung
  • Deutschsprachige Oberfläche
  • Auf den Umfang einer Kanzleiseite zugeschnitten
  • Kostenloser Tarif zum Testen
Schwächen
  • Kaum Gestaltungsspielraum
  • Keine Terminbuchung
  • Für größere Sozietäten zu schlicht
Webador: Schlank und schnell fertig
Wenige Einstellungen, deutschsprachige Oberfläche. Folgepreise ab 5,50 Euro pro Monat.

8. World4You – Die Wahl für Kanzleien in Österreich

Die Oberfläche von World4You

3,7/5

World4You LogoWorld4You: Für die Kanzlei im Detail
Serverstandort
Österreich
Support
Deutschsprachig
Preisangabe
Inklusive 20 % Umsatzsteuer
Domain
Im ersten Jahr kostenlos
Passt zu
Kanzleien mit Sitz in Österreich

Für eine Kanzlei in Österreich ist World4You die naheliegende Wahl: Rechenzentrum im Land, deutschsprachiger Support und Preise inklusive der österreichischen Umsatzsteuer. Gegenüber österreichischen Mandanten und der zuständigen Rechtsanwaltskammer ist ein inländischer Anbieter die einfachere Argumentation.

Für deutsche Kanzleien ergibt der Anbieter dagegen wenig Sinn. Die enthaltenen 20 Prozent Steuer machen den Preisvergleich unnötig kompliziert, und ein deutscher Serverstandort liegt näher. Der Funktionsumfang liegt im Mittelfeld, eine Terminbuchung fehlt.

Stärken
  • Rechenzentrum und Support in Österreich
  • Preise inklusive Umsatzsteuer
  • Domain im ersten Jahr kostenlos
  • Deutschsprachiger Ansprechpartner
Schwächen
  • Für deutsche Kanzleien kein Vorteil
  • Keine Terminbuchung
  • Funktionsumfang im Mittelfeld
World4You: Für Kanzleien in Österreich
Rechenzentrum und Support im Land, Preise inklusive 20 Prozent Umsatzsteuer.

9. SITE123 – Nur, wenn es übermorgen stehen muss

Die Oberfläche von SITE123

3,2/5

SITE123 LogoSITE123: Für die Kanzlei im Detail
Aufbau
In etwa einer Stunde fertig
Gestaltung
Stark eingeschränkt
Zahlung
Gesamte Laufzeit im Voraus
Rückerstattung
Innerhalb von 14 Tagen
Hinweis
Anbieterzeichen bleibt im Fußbereich

Wenn Ihre Kanzlei kurzfristig überhaupt eine Seite braucht – etwa nach einer Neuzulassung oder einer Trennung von einer Sozietät –, bringt SITE123 Sie in etwa einer Stunde online. Sie beantworten ein paar Fragen, den Rest legt das System fest.

Als dauerhafte Kanzlei-Website taugt das Angebot nicht. Der Anbieter kassiert die komplette Laufzeit vorab – bei mehreren Jahren also alles auf einmal – und erstattet nur innerhalb der ersten 14 Tage. Und das Anbieterzeichen bleibt selbst im Bezahltarif im Fußbereich stehen – auf einer Kanzleiseite ist das der falsche Eindruck.

Stärken
  • In etwa einer Stunde online
  • Geführter Aufbau ohne Entscheidungen
  • Sehr niedriger Einstiegspreis
Schwächen
  • Gesamte Laufzeit wird vorab berechnet
  • Anbieterzeichen bleibt im Fußbereich
  • Kaum Gestaltungsfreiheit
  • Rückerstattung nur 14 Tage
SITE123: Schnelle Übergangslösung
In etwa einer Stunde online. Achtung: Die gesamte Laufzeit wird im Voraus berechnet.

Weitere Wege zur Kanzlei-Website

Neben den neun Anbietern oben gibt es zwei Alternativen, die für Kanzleien in Frage kommen. Wir nennen sie zur Orientierung.

LösungModellPasst zuZu bedenken
WordPress mit eigenem HostingFreie Software, Hosting separatSozietäten mit eigenem ErscheinungsbildUpdates und Sicherheit liegen bei Ihnen
Spezialisierte Kanzlei-DienstleisterAgenturen mit BranchenfokusKanzleien ohne eigene KapazitätDeutlich teurer, dafür Berufsrecht mitgedacht

Der zweite Weg verdient eine ehrliche Einordnung. Es gibt Dienstleister, die ausschließlich Kanzlei-Websites bauen und die Pflichtangaben im Impressum ebenso kennen wie die Grenzen des Sachlichkeitsgebots. Das kostet ein Vielfaches eines Baukastens, nimmt Ihnen aber die Prüfung ab, um die es in diesem Artikel geht. Für eine Sozietät mit mehreren Fachanwaltschaften und Standorten kann das die günstigere Rechnung sein – für eine Einzelkanzlei selten.

Welcher Baukasten passt zu Ihrer Kanzlei?

  • Über das Kontaktformular könnten Verfahrensdetails eingehen: IONOS oder STRATO. Beide mit Rechenzentren in Deutschland, IONOS zusätzlich mit deutschsprachigem Telefon-Support rund um die Uhr.
  • Die Seite soll Vertrauen erzeugen, nicht auffallen: Squarespace. Die zurückhaltendsten Vorlagen im Vergleich – prüfen Sie dafür den Serverstandort.
  • Sie haben ein eigenes Erscheinungsbild mit Marke und Hausschrift: Wix. Der einzige Anbieter hier, bei dem sich das ohne Kompromisse umsetzen lässt.
  • Sie sind Einzelanwalt und haben keinen Abend übrig: Jimdo oder Webador. Beide arbeiten auf Deutsch, beide nehmen Ihnen die Gestaltungsentscheidungen ab, und beide liefern innerhalb einer Stunde ein vorzeigbares Ergebnis.
  • Mandanten sollen Erstberatungstermine selbst buchen: Wix oder Squarespace. Wix bringt die Funktion mit, bei Squarespace läuft sie über das Zusatzprodukt Acuity – in beiden Fällen prüfen Sie den Auftragsverarbeitungsvertrag.
  • Ihre Kanzlei sitzt in Österreich: World4You. Rechenzentrum und Support im Land, Umsatzsteuer bereits enthalten.
Der Satz, den Sie streichen sollten Prüfen Sie Ihre Startseite auf drei Formulierungen, die regelmäßig zu Beanstandungen führen. Erstens Erfolgsversprechen in jeder Variante – auch mittelbare wie „Ihr Recht, sicher durchgesetzt“. Zweitens Superlative ohne Beleg: „Die führende Kanzlei für Arbeitsrecht“ ist angreifbar, „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ dagegen zulässig, weil der Titel verliehen wurde. Drittens Mandantennamen ohne ausdrückliche Einwilligung. Diese drei Sätze zu streichen kostet zehn Minuten und beseitigt den größten Teil des Risikos.

So haben wir bewertet

Ausgewertet haben wir die Tarifseiten der Anbieter im September 2026, mit Blick auf Serverstandort, Vorlagenqualität, Terminfunktion, Support-Sprache und -Kanäle, Preisauszeichnung sowie Laufzeit und Folgepreis. Die Reihenfolge richtet sich nach der Eignung für eine Kanzlei und nicht nach der Gesamtbewertung – deshalb steht IONOS vor Wix, obwohl Wix insgesamt besser abschneidet. Die berufsrechtlichen Angaben stützen sich auf § 43b BRAO, den Beschluss der Satzungsversammlung vom 26. Mai 2025 in der vom Justizministerium nicht beanstandeten und seit dem 1. Dezember 2025 geltenden Fassung sowie die Verlautbarungen der Bundesrechtsanwaltskammer. Sie ersetzen keine Rechtsberatung: Die Bewertung im Einzelfall nimmt Ihre zuständige Kammer vor. Die Sterne stehen für die Gesamtqualität des Anbieters und sind in allen unseren Artikeln gleich vergeben.

Fazit

Für die meisten Kanzleien ist IONOS die vernünftigste Wahl: Rechenzentren in Deutschland und telefonische Erreichbarkeit rund um die Uhr auf Deutsch – zwei Punkte, die bei anwaltlicher Verschwiegenheit schwerer wiegen als eine schönere Vorlage. Wenn die Seite gestalterisch überzeugen soll, ist Squarespace mit seinen zurückhaltenden Layouts die passendere Wahl, und wer ein eigenes Erscheinungsbild umsetzen will, kommt an Wix nicht vorbei. Jimdo und Webador sind die Abkürzung für Einzelkanzleien ohne Zeit.

Die gute Nachricht steht am Anfang: Seit dem 1. Dezember 2025 ist § 6 BORA eine Verbotsnorm statt einer Erlaubnisnorm. Sie müssen nicht mehr für jede Aussage eine Erlaubnis suchen, sondern nur die Grenzen kennen – unsachlich, unlauter, irreführend. Innerhalb dieser Linien dürfen Sie über Ihre Rechtsgebiete, Ihre Qualifikationen und Ihr Honorar informieren, so ausführlich Sie wollen. Der häufigste Fehler auf Kanzlei-Websites ist deshalb nicht zu viel Werbung, sondern zu wenig Information.

Häufig gestellte Fragen

Darf ich als Anwalt für meine Kanzlei werben?

Ja. § 43b BRAO erlaubt Werbung, soweit sie über die berufliche Tätigkeit in Form und Inhalt sachlich unterrichtet. Seit der Neufassung des § 6 BORA am 1. Dezember 2025 ist die Berufsordnung sogar als Verbotsnorm formuliert: Untersagt sind unsachliche, unlautere und irreführende Werbung – was diese Grenzen einhält, ist zulässig.

Was hat sich durch die BORA-Novelle geändert?

Die Blickrichtung. Die Satzungsversammlung beschloss am 26. Mai 2025 die Neufassung der §§ 6, 8 und 10 BORA; nach Prüfung durch das Justizministerium wurden sie am 8. September 2025 veröffentlicht und traten am 1. Dezember 2025 in Kraft. Früher war § 6 als Erlaubnisnorm formuliert, heute als Verbotsnorm mit Grenzen. Neu ist außerdem § 8 Abs. 3: Bei Zusammenarbeit mit anderen Berufen muss die Berufsbezeichnung im Außenauftritt genannt werden.

Darf ich Erfolgsquoten auf der Website nennen?

Nur wenn sie nachweisbar und nicht irreführend sind. Die alte Fassung des § 6 BORA nannte Erfolgs- und Umsatzzahlen ausdrücklich; seit der Neufassung greift stattdessen das allgemeine Verbot irreführender Werbung, das über das Wettbewerbsrecht ohnehin gilt. Pauschale Erfolgsgarantien wie „Wir gewinnen Ihren Fall“ bleiben unzulässig, weil kein Anwalt ein Urteil garantieren kann.

Darf ich mich „Spezialist“ nennen?

Nur mit Nachweis. Angaben zu Tätigkeitsschwerpunkten und Spezialisierungen sind nach § 7 Abs. 1 BORA zulässig, wenn ein entsprechender Nachweis besteht. Ein verliehener Fachanwaltstitel ist unproblematisch und darf in der Werbung geführt werden. Eine frei gewählte Bezeichnung ohne Beleg ist dagegen irreführend.

Darf ich Mandanten als Referenz nennen?

Nur mit deren ausdrücklicher Einwilligung. § 6 Abs. 2 BORA erlaubt den Hinweis auf bestehende Mandate, wenn der Mandant zugestimmt hat. Ohne Zustimmung verstoßen Sie zugleich gegen die anwaltliche Verschwiegenheit. Holen Sie die Einwilligung schriftlich ein und dokumentieren Sie sie.

Sind Superlative wie „beste Kanzlei“ erlaubt?

Nein, sofern kein objektiv nachvollziehbarer Beleg existiert. Formulierungen wie „Deutschlands bester Strafverteidiger“ oder „Die Nr. 1 für Arbeitsrecht“ sind unzulässig. Anders liegt es bei ausgezeichneten Platzierungen in bekannten Anwaltslisten – die dürfen Sie nennen, weil dahinter eine überprüfbare Bewertung steht.

Welche Pflichtangaben braucht das Impressum einer Kanzlei?

Über § 5 DDG hinaus: die gesetzliche Berufsbezeichnung samt Verleihungsstaat, die zuständige Rechtsanwaltskammer, die berufsrechtlichen Regelungen mit Fundstelle sowie die Berufshaftpflichtversicherung mit Name, Anschrift und räumlichem Geltungsbereich. Gerade die Haftpflichtangabe fehlt in der Praxis am häufigsten.

Was muss ich beim Kontaktformular beachten?

Halten Sie es knapp. Name, Rückrufwunsch und grobes Rechtsgebiet genügen für die Erstansprache. Weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass Sachverhaltsdetails nicht über das Formular übermittelt werden sollen – für alles Inhaltliche sind Telefon, Post oder das besondere elektronische Anwaltspostfach die richtigen Wege.

Brauche ich einen Auftragsverarbeitungsvertrag mit dem Anbieter?

Ja, sobald über Ihre Website personenbezogene Daten verarbeitet werden, und das tut bereits ein Kontaktformular. Artikel 28 DSGVO verlangt eine schriftliche Vereinbarung. Auf der Produktseite findet sich dazu bei keinem Anbieter etwas; etablierte Häuser hinterlegen den Vertrag im Kundenkonto. Fragen Sie ausdrücklich danach.

Darf ich ein Kanzleilogo verwenden?

Ja. Weder § 43b BRAO noch § 6 BORA enthalten ein Verbot von Logos. Maßstab ist allein, ob der Auftritt sachlich unterrichtet und nicht irreführt. Dasselbe gilt für Farben, Bildsprache und Schrift – das Berufsrecht macht keine gestalterischen Vorgaben, sondern inhaltliche.

Sind Social Media und Podcasts für Kanzleien erlaubt?

Ja, das Berufsrecht kennt keine Kanalverbote. Für einen Fachbeitrag, einen Beitrag in einem sozialen Netzwerk und eine Suchmaschinenanzeige gilt derselbe Maßstab wie für die Website: sachlich unterrichten, berufsbezogen bleiben, nicht irreführen. Entscheidend ist der Inhalt, nicht das Medium.

Was kostet eine Kanzlei-Website mit einem Baukasten?

Die Spanne reicht von rund 3 bis 17 Euro im Monat, abhängig von Anbieter und Laufzeit. Wix beginnt bei 9 Euro, Hostinger bei 2,99 Euro netto in der Aktion und 11,99 Euro regulär, Webador nennt Folgepreise ab 5,50 Euro. Rechnen Sie mit dem Folgepreis, nicht mit dem Aktionspreis – und beachten Sie, ob netto oder brutto ausgewiesen wird.